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Art. 9 · Bauten auf Bahnhofareal

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 24 · Original-PDF

Für betriebsfremde Bauten auf dem Bahnhofareal muss eine Überbauungsordnung gemäss Art. 88 BauG erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.