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Art. 33 · Vernetzungskorridor
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 54 · Original-PDF
Der Vernetzungskorridor bezweckt die Freihaltung der wertvollen Landschaft, zwischen den zwei Siedlungsgebieten Niederbipp und Oberbipp, von Bauten und Anlagen, die Vernetzung der Landschaftskammern und die ökologische Aufwertung.
| Lebensräume | Schutzziele | Besondere Vorschriften |
|---|---|---|
| Fliessgewässer | Erhalten und Aufwerten als natürliche Lebensräume für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. | In einem Abstand von 5 m, gemessen ab Oberkante Bö- schung oder Rand Ufervege- tation, dürfen keine Pflanzen- schutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden. |
| Fliessgewässer mit Uferschutz- streifen | Erhalten und Aufwerten des Le- bensraumes für standorttypische Pflanzen- und Tierarten entlang des Bipperkanals. | In einem Abstand von 10 m, gemessen ab Oberkante Bö- schung oder Rand Ufervege- tation, dürfen keine Pflanzen- schutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden. |
Tabelle von S. 54 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.