Art. 32 · Landschaftsschutzgebiete
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 54 · Original-PDF
1Das Landschaftsschutzgebiet bezweckt die Freihaltung von Gebieten besonderer Eigenart, Schönheit und Erholungswert, insbesondere von exponierten Lagen und intakten Ortsansichten.
2Bauten, Anlagen und andere bauliche Massnahmen sind nicht zugelassen. Bestehende Bauten dürfen unterhalten und bei Bedarf erneuert werden. Um-, An- und Neubauten, die der landwirtschaftlichen Entwicklung dienen, sind in Einzelfällen und unter Beizug der unabhängigen Fachinstanz möglich. Solche Bauten sind harmonisch in die bestehende Struktur einzufügen.
3Tätigkeiten und Nutzungen, welche den Schutzzweck gefährden oder beeinträchtigen, sind untersagt.
| Lebensräume | Schutzziele | Besondere Vorschriften |
|---|---|---|
| Fliessgewässer | Erhalten und Aufwerten als natürliche Lebensräume für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. | In einem Abstand von 5 m, gemessen ab Oberkante Bö- schung oder Rand Ufervege- tation, dürfen keine Pflanzen- schutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden. |
| Fliessgewässer mit Uferschutz- streifen | Erhalten und Aufwerten des Le- bensraumes für standorttypische Pflanzen- und Tierarten entlang des Bipperkanals. | In einem Abstand von 10 m, gemessen ab Oberkante Bö- schung oder Rand Ufervege- tation, dürfen keine Pflanzen- schutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden. |
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.