← BZO Niederbipp · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Fachinstanz

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 44 · Original-PDF

Bei Bauvorhaben, welche das Orts- und Landschaftsbild tangieren, formuliert eine neutrale Fachinstanz Empfehlungen zuhanden der Baubewilligungsbehörde und stellt dieser insbesondere in den folgenden Fällen Antrag: - Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten, Ortsbildschutzgebieten - Aussiedelung von landwirtschaftlichen Betrieben (oder Teilbereichen davon) - Umbau, Erweiterung und Ersatz von erhaltenswerten Bauten ausserhalb von Baugruppen gemäss Bauinventar - bei ästhetisch umstrittenen Bauvorhaben - bei Veränderungen innerhalb von Ortsbildschutzgebieten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.