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Art. 19 · Bauweise in der Landwirtschaftszone

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 42 · Original-PDF

1In der Landwirtschaftszone dürfen Bauten mit modernem Erscheinungsbild und auch grossmassstäbliche Volumen erstellt werden. Dies bedingt jedoch eine sorgfältige Setzung der Baukörper ins Landschaftsbild mit entsprechend guter architektonischer Gestaltung von Gebäude und Umgebung. Bauvorhaben sind auf ihre Wirkung hin von der Fachinstanz zu beurteilen.

2Naturwege sind grundsätzlich natürlich zu belassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.