Art. 15 · Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 38 · Original-PDF
rainveränderungen, Stütz- und Futtermauern
1Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie die bestehende Umgebung nicht beeinträchtigen und ein guter Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht.
2Stützmauern über 2.00 m sichtbare Höhe sind vertikal zu staffeln. Die Stufen sind zu begrünen. Stützmauern bei Garageeinfahrten und ähnlichem können das Mass übersteigen.
3Böschungsneigungen dürfen höchstens 45° (100%) betragen. In steilem Gelände bleibt eine stärkere Neigung natürlich entstandener oder genügend gesicherter Böschungen vorbehalten.
4Dienen Terrainveränderungen und Stützmauern dem Lärmschutz, sind sie bei möglichst weitgehender Einpassung gestattet. Maximale Masse werden durch die Baubehörden von Fall zu Fall festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.