Art. 14 · Grundsatz
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 36 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass das Objekt als Einzelbau und mit Bezug zur Umgebung eine gute Lösung ergibt (Art. 9 BauG).
2Bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung sind insbesondere zu berücksichtigen: - die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts-, Siedlungsund Landschaftsbildes, - die bestehende und bei Vorliegen einer entsprechenden Planung auch die beabsichtigte Gestaltung der benachbarten Bebauung, - Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen, Attraktivität der Aufenthaltsbereiche, - die Fassaden- und Dachgestaltung sowie die Materialisierung und Farbgebung, - die Gestaltung der Aussenräume, insbesondere des Vorlandes und der Begrenzungen gegen den öffentlichen Raum, - die Gestaltung und Einordnung der Erschliessungsanlagen, Abstellplätze und Eingänge.
–die Ausrichtung der Strassenplanung und des Stassenbaus auf die anzustrebende Gestaltung des gesamten Verkehrs und der weiteren Nutzung (mit Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen).
3In Gebieten mit traditioneller Bauweise, wie entlang der Dürrmühlestrasse, der Wydenstrasse oder in der Umgebung der reformierten Kirche, sind Neubauten in Stellung, Firstrichtung und Ausmass der überlieferten Bauart anzupassen, sofern sie nicht von ihrer Zweckbestimmung her eine andere Gestaltung verlangen.
4Die Baubewilligungsbehörde kann zur Beurteilung von Baugesuchen und Anfragen die neutrale Fachinstanz beiziehen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Gesuchstellers. 33 Höhe der Böschung nicht limitiert Grenze 3.00 m 0.80 m gewachsenes Terrain 45° a.T. Maximale Auffüllung: mit Stützmauer ohne Stützmauer Stützmauer 2.00 m Abgrabung: Höhe der Stützmauer nicht limitiert 34 Der Aussenraum kann - zur Beurteilung der Gesamtwirkung im Zusammenhang mit benachbarten privaten und öffentlichen Aussenräumen - auch in einem Situations- oder Erdgeschossplan dargestellt werden. Wesentliche Gestaltungselemente sind z.B. Bepflanzung, Terraingestaltung, Böschungen, Stützmauern, Spielplätze, Verkehrsflächen, Abstellflächen für Fahrräder und Motorfahrzeuge, Hauszugänge, Aufenthaltsflächen, Einfriedungen, Kehrichtsammelstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.