Art. 1 · Art der Nutzung
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 12 · Original-PDF
1Es gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzone W1 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser II W2 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser II W3 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser II Mischzone M2/M3 Wohnbauten, mässig störendes Gewerbe Entlang der Buchlistrasse, Oberen Dürrmühlenstrasse oder Unteren Dürrmühlenstrasse ist für die gemischten Zonen ein Gewerbeanteil von 50% (GF) Geschossfläche anzustreben. Verkaufsplätze für Autohandel entlang den Hauptverkerhsachsen sind nur in unmittelbaren Nähe eines aktiven Autogewerbebetriebes zugelassen. Ausgeschlossen sind Landwirtschaftsbetriebe jeder Art, Mastanlagen sowie gewerbliche Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremden Verkehr erzeugen. III Kernzone KA/KB Gemischte Nutzung von Wohnen, Geschäften, Büros und Läden sowie für Dienstleistungen und Gewerbe. III 9 10 Arbeitszone A Dienstleistungs-, Gewerbe- und Bürobauten, Lagerbauten und Werkhöfe. Reine Logistikbetriebe sowie verkehrsintensive Betriebe sind nicht zugelassen. Verkaufsflächen bis zu 500 m2 sind zugelassen. Bei mehr als 15 Autoabstellplätzen sind diese unterirdisch vorzusehen. Betriebe, die durch Emissionen (Luft, Lärm, Geruch) das Arbeiten in den Nachbarbetrieben stören würden, sind in die Industriezone zu verweisen. Betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig. Bauformen: Geschlossene Bauweise möglich. Die Bereiche entlang der Zonengrenzen sind mit Bäumen und Sträuchern zu gestalten. Dem Baugesuch ist ein Plan der Umgebungsgestaltung beizulegen. III Industriezone I alle Arbeitsnutzungen Verkaufsflächen bis zu 500 m2 sind zugelassen. Betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig. Bauformen: Geschlossene Bauweise möglich. IV Sonderzonen siehe Art. 3 bis Art. 13 11 kGA = kleiner Grenzabstand gGA = grosser Grenzabstand GH = Gesamthöhe, siehe auch Art. 40 GBR GH A = Gesamthöhe Attika/Flachdach, siehe auch Art. 40 GBR GL = Gebäudelänge GT = Gebäudetiefe GZ = Geschosszahl GFZ = Grünflächenziffer Für den effizienten Vollzug (aus Sicht der Ökologie) der grünflächenziffer finden sich unter www.naturundwirtschaft.ch wertvolle Hinweise. Der Bauabstand von Gewässern (siehe Art. 42) und öffentlichen Strassen (siehe Art. 43) geht den Grenzabständen vor. Skizzen zur Definition Kleinbauten und Anbauten gemäss BMBV vom 1. August 2011 12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.