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Art. 2.1 · Zweck und Nutzweise

BZO Rümlang · S. 9 · Original-PDF

2.1 Zweck und Nutzweise

2In den Kernzonen K II A und K II B sollen zur Kernzone K I angepasste Neu- und Umbauten sowie Renovationen mit sorgfältiger Umgebungsgestaltung entstehen, die einen guten Übergang von den schützenswerten Objekten und Gruppen zu den anschliessenden Zonen bilden.

3Zulässig sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe, welche hinsichtlich Erscheinung und Verkehrsaufkommen herkömmlichen Gewerbebetrieben entsprechen und die üblichen Arbeitszeiten beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.