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Art. 5.9 · Gestaltungsplanpflicht Oberdorf
BZO Regensdorf · S. 19 · Original-PDF
5.9 Gestaltungsplanpflicht Oberdorf
Der in der Wohnzone W2.2 im Gebiet Oberdorf vorgeschriebene Gestaltungsplan hat eine besonders gute Einordnung der Bauten und Anlagen in dieser unmittelbar an das intakte Ortsbild von Oberdorf angrenzenden, landschaftlich wichtigen Lage sicherzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.