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Art. 5.8 · Gestaltungsplanpflicht Steinächer

BZO Regensdorf · S. 19 · Original-PDF

5.8 Gestaltungsplanpflicht Steinächer

Der in der Wohnzone W0.8 im Gebiet Steinächer vorgeschriebene Gestaltungsplan hat eine besonders gute Einordnung der Bauten und Anlagen in dieser exponierten Lage sicherzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.