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Art. 5.4 · Dachform

BZO Regensdorf · S. 18 · Original-PDF

5.4 Dachform

In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind für Hauptgebäude nur Satteldächer gestattet. Für eingeschossige Anbauten sind auch andere Dachformen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.