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Art. 4.4 · Nutzweise
BZO Regensdorf · S. 17 · Original-PDF
4.4 Nutzweise
1Es sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.
2Die Geschossflächen in Dach-, Voll- und Untergeschossen sind insgesamt zu mindestens je einem Drittel auf Wohnnutzung und übrige Nutzungen aufzuteilen.
3Im Erdgeschoss ist Wohnnutzung nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.