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Art. 4.5 · Gestaltungsplanpflicht Bahnhof Süd
BZO Regensdorf · S. 17 · Original-PDF
4.5 Gestaltungsplanpflicht Bahnhof Süd
Der in der Zentrumszone Z5.0 südlich des Bahnhofs vorgeschriebene Gestaltungsplan dient der Aufwertung dieses zentralen Gebiets. Der Gestaltungsplan hat eine hohe städtebauliche Qualität mit öffentlichen Freiräumen von hoher Aufenthaltsqualität und standortgerechte Nutzungsdurchmischung sicherzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.