← BZO Regensdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.5 · Gestaltungsplanpflicht Bahnhof Süd

BZO Regensdorf · S. 17 · Original-PDF

4.5 Gestaltungsplanpflicht Bahnhof Süd

Der in der Zentrumszone Z5.0 südlich des Bahnhofs vorgeschriebene Gestaltungsplan dient der Aufwertung dieses zentralen Gebiets. Der Gestaltungsplan hat eine hohe städtebauliche Qualität mit öffentlichen Freiräumen von hoher Aufenthaltsqualität und standortgerechte Nutzungsdurchmischung sicherzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.