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Art. 32 · Vgl. Art. 7 + 8 BauG

BZO Baureglement Uetendorf · S. 29 · Original-PDF

Vgl. Art. 3 - 11 BauV Vgl. Art. 85 SG Hinreichende Erschliessung

1Neue Bauten und Anlagen dürfen nur erstellt werden, wenn die Voraussetzungen der Erschliessung der Bauparzelle gemäss Baugesetzgebung sowie die Anfor-derungen des Strassengesetzes erfüllt sind.

2Für die Einteilung in Basis- und Detailerschliessungsanlagen gelten der Verkehrsrichtplan und die Überbauungsordnungen der Gemeinde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.