Art. 12 · Die Weilerzone ist eine Sonderzone innerhalb der Landwirtschaftszone, Neubauten …
BZO Baureglement Uetendorf · S. 16 · Original-PDF
Die Weilerzone ist eine Sonderzone innerhalb der Landwirtschaftszone, Neubauten sind nicht zugelassen (Art. 33 RPV, kant. Richtplan M A_03). Weilerzone Zweck WZ
ES III
1Die Weilerzone dient der Erhaltung der traditionell entstandenen Siedlungsstruktur und der massvollen Nutzung der bestehenden Bauvolumen. Die Gemeinde ist daher nicht erschliessungspflichtig. Für Bauvorhaben im Rahmen der Zonenumschreibung ist die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde oder Regierungsstatthalteramt) zuständig. Bauvorhaben, welche den Rahmen der Zonenumschreibung der Weilerzone sprengen, sind auf der Grundlage von Art. 16ff. und 24 ff. RPG; Art. 34 ff. und 39 ff. RPV; Art. 80 BauG zu beurteilen (Entscheid über Zonenkonformität und Ausnahmegesuche durch das AGR).
2Abs. 4 bis 9 vorbehalten, gelten die Vorschriften über die Landwirtschaftszone. Nutzung
3Zugelassen sind Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungen. Störende Nutzungen, wie Sexgewerbe, sind nicht zugelassen. Die Nutzung der bestehenden Volumen hat aufgrund des Zwecks der Weilerzone auf jeden Fall Priorität. Auch bei Erweiterungen ist das bestehende Erscheinungsbild zu wahren. Bei Bauernhäusern, insbesondere bei solchen mit grossem Volumen, dürfte eine Erweiterung daher in der Regel ausgeschlossen sein.
4Bestehende Gebäude können umgenutzt werden. Sofern innerhalb des Volumens keine geeigneten Raum-reserven vorhanden sind, sind einmalige Erweiterungen im Rahmen der RPG-Bestimmungen möglich.
5Neue An- und Kleinbauten sind gestattet, sofern sie sich dem Hauptgebäude unterordnen.
6Abbruch und Wiederaufbau sind zulässig. Vorbehalten bleiben denkmalpflegerisch begründete Abbruchverbote. Beim Wiederaufbau ist das traditionelle Erscheinungsbild der Baute zu wahren. Ausgenommen sind Ersatzbauten, die z.B. aufgrund neuer Vorschriften in der Tierschutzgesetzgebung ohnehin notwendig sind. Einschränkungen
7Umnutzungen dürfen keine landwirtschaftlichen Ersatzbauten zur Folge haben.
8Wohnraum kann nur in Bauten geschaffen werden, die bereits eine Wohnung aufweisen. 5. November 2018 16 Baureglement Uetendorf
9Das traditionelle Erscheinungsbild der Bauten und der ortsprägende Charakter der Aussenräume sind zu wahren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.