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Art. 11 · Bestandeszone

BZO Baureglement Uetendorf · S. 15 · Original-PDF

BZ ES III Stilles Gewerbe: Vgl. Art. 90 Abs. 1 BauV.

1In der Bestandeszone sind Wohnnutzung und stilles Gewerbe wie Büros, Ateliers zugelassen. Sexgewerbe ist nicht zugelassen. Für bestehende, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungen gilt die Besitzstands-garantie. Baupolizeiliche Masse siehe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.