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Art. 98 · Zuständigkeiten
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 70 · Original-PDF
1Die Baubewilligungsverfahren werden durch das Bauinspektorat geführt.
2Zur Klärung von Fachfragen, die das Bauinspektorat nicht selbständig bearbeiten kann, zieht es die zuständigen Fachabteilungen bei.
3Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen erteilt die zuständige Gemeinderätin oder der zuständige Gemeinderat die ordentlichen Baubewilligungen und die Ausnahmen von Bauvorschriften.
4Die Bauinspektorin oder der Bauinspektor erteilt die kleinen Baubewilligungen. 70
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.