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Art. 4612 · Gebiete mit Areal-

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 38 · Original-PDF

bonus

1In den Zonen Wohnen und Wohnen/Arbeiten kann die Stadt Thun mit dem Arealbonus gemeinsame, parzellenübergreifende Planungen und Projektierungen fördern, die eine hochwertige Verdichtung durch quartiergerechte und weiterentwickelbare Baustrukturen zum Ziel haben.

2In den im Zonenplan I bezeichneten Gebieten kann der Arealbonus beansprucht werden, wenn das zu entwickelnde Areal zusammenhängend mindestens 3000 Quadratmeter umfasst und die Realisierung der Überbauung entsprechend den Ergebnissen der Qualitätssicherung gemäss Absatz 4 vorgängig durch schriftliche privatrechtliche Vereinbarungen sichergestellt wird.

3Der Arealbonus erlaubt eine Überschreitung der Fassadenhöhen um drei Meter.

4Die Konsumation des Arealbonus setzt ein qualitätssicherndes Verfahren nach anerkannten Regeln mit folgenden kumulativ zu erfüllenden Rahmenbedingungen voraus: a Durchführung in Zusammenarbeit mit der Stadt Thun, b Nachweis der Verträglichkeit der Dichte und der Höhe im Quartier,

12Art. 46 noch nicht in Kraft (Verfügung vom 18.11.2024 der DIJ)

Der Arealbonus kann auch bei zwei oder mehr aneinandergrenzenden Grundstücken mit unterschiedlichen Grundeigentümerschaften beansprucht werden, sofern eine zeitgleiche gemeinsame Planung ausreichend gesichert ist. Die Minimalfläche kann auch über eine Strasse ausgeschieden werden. Die öffentliche Strassenfläche wird dabei nicht angerechnet. Zu den Anforderungen und zum Verfahren gibt das Merkblatt Arealbonus Auskunft.

Der Zuschlag gilt nicht für die Gestaltungsfreiheit nach Artikel 75 BauG, die allgemein bei gemeinsamer Projektierung in Anspruch genommen werden kann. Diese erlaubt eine Abweichung von den arealinternen Grenz- und Gebäudeabständen, der Anordnung der Bauten und der Gebäudelängen. Sind die Voraussetzungen für den Arealbonus nicht gegeben, kann die Gestaltungsfreiheit lediglich im kantonalen Rahmen, d. h. ohne Mehrhöhe und unter Einhaltung des für die entsprechende Zone geltenden Nutzungsmasses beansprucht werden.

Solche Verfahren sind Studienaufträge, Ideen-, Projektund Gesamtleistungswettbewerbe sowie sogenannte Workshop- oder Gutachterverfahren. Sie orientieren sich an SIA 142 und 143, Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung des Begleit- oder Beurteilungsgremiums. 38 c Nachweis einer quartierverträglichen Mobilität mit reduzierter Parkplatzzahl pro Wohnung (max. 0.7 Parkplätze) und d Nachweis eines SNBS-Zertifikats Gold (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz).

5Der Arealbonus ist kombinierbar mit der Gestaltungsfreiheit bei gemeinsamer Projektierung nach Artikel 75 BauG.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.