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Art. 43 · 2. Geschlossene

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 37 · Original-PDF

Bauweise In den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5 mit geschlossener Bauweise gemäss Artikel 24 Absatz 1 litera b entfällt der seitliche Grenzabstand, sofern nicht eine Zone mit offener Bauweise angrenzt. Der grosse Grenzabstand gilt unverändert. Er reduziert sich jedoch auf vier Meter, sofern auf der strassenabgewandten Seite die gleiche Zone angrenzt. Im Weiteren entfällt die maximale Gebäudelänge, sofern die Ausrichtung der Baute längs der Strasse erfolgt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.