Art. 25
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 24 · Original-PDF
1Die Bauabstände von Gebäuden sowie anderen Bauten und Anlagen richten sich nach a Baulinien und Baubereichen in besonderen baurechtlichen Ordnungen, b Baulinien, c den Bestimmungen des Bundes und des Kantons über die Strassenabstände, soweit die entsprechenden Mindestmasse grösser sind als die Abstände gemäss litera d, d den Bauzonen und ihren baupolizeilichen Massen.
2Von den allgemeinen Abstandsbestimmungen gemäss Absatz 1 litera b und c kann unter Vorbehalt der übergeordneten Gesetzgebung abgewichen werden, um bestehende prägende Gebäudefluchten in Altstadt-, Ortsbildund Strukturgebieten zu bewahren.
3Bei Bauten ist in der Regel ein Abstand von drei Metern gegenüber bestehenden und projektierten öffentlichen Leitungen einzuhalten. Im Einzelfall kann aus Sicherheitsgründen ein grösserer Abstand vorgeschrieben werden. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, müssen die Gesuchstellenden im Baubewilligungsverfahren die Zustimmung der zuständigen Fachstelle oder der Werkeigentümerschaft beibringen.
4Gegenüber Landwirtschaftszonen, Uferschutzzonen, Freihaltezonen und Erhaltungszonen sind die gleichen Abstände einzuhalten wie gegenüber Grundstücksgrenzen. Die Rangfolge der Kriterien richtet sich nach den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen. Zu Strassenabständen vergleiche Artikel 26. Zu den kommunalen Baulinien vergleiche Baulinienkataster der Stadt Thun. Die Lichtraumprofile gemäss Strassengesetz und Strassenverordnung sind einzuhalten. Im Bereich von Gewässern richtet sich der Gewässerraum nach Artikel 88 und Zonenplan II.
Vergleiche dazu: Altstadtgebiete: Artikel 66 bis 70 und Anhang 4 Ziffer 4.1. Ortsbildgebiete: Artikel 71 und Anhang 4 Ziffer 4.2. Strukturgebiete: Artikel 72 und Anhang 4 Ziffer 4.3; in Strukturgebieten ist u. U. auch die einheitliche Anwendung des grossen Grenzabstands prägend (vergleiche dazu Anh. 1 Ziff. 1.2).
Die Bestimmung gilt für ober- und unterirdische Bauten.
Es handelt sich um einen Zonenabstand, nicht um einen Grenzabstand. Nachbarn können deshalb unter sich keinen abweichenden Abstand vereinbaren. 24 2. Strassenabstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.