Art. 22 · Vergleiche dazu
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 22 · Original-PDF
: - Regelbauzonen: Artikel 39 bis 45 und Anhang 2, - besondere baurechtliche Ordnungen: Artikel 59 und 64 und Anhang 3, - Schutzgebiete: Artikel 65 bis 76 und Anhang 4. Gebäudeabmessungen
1Die zulässigen Abmessungen eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe werden definiert durch die Regelbauzone, durch eine besondere baurechtliche Ordnung oder durch die Bestimmungen zu einzelnen Schutzgebieten.
2Die Messweise ist in Anhang 1, Ziffern 1.4 und 1.5, dargestellt und erläutert.
Im Weiteren wird auf die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) verwiesen. 22
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.