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Art. 23 · Bauweise
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 23 · Original-PDF
1. Offene Bauweise
1Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die offene Bauweise; die Bauten haben allseitig die vorgeschriebenen Bauabstände einzuhalten.
2Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gebäudelänge gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.