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Art. 23 · Bauweise

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 23 · Original-PDF

1. Offene Bauweise

1Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die offene Bauweise; die Bauten haben allseitig die vorgeschriebenen Bauabstände einzuhalten.

2Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gebäudelänge gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.