Art. 20 · 3. Stadtarchitektin
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 21 · Original-PDF
/ Stadtarchitekt
1Die Stadtarchitektin oder der Stadtarchitekt berät die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörde in Fragen der Bau- und Aussenraumgestaltung.
2Sie oder er begleitet Bauwillige in der Vorbereitung und Durchführung von anerkannten qualitätssichernden Verfahren und in deren Umsetzung.
9BSG 721.0
Bauinventar und K-Objekte vergleiche Artikel 77. Strassenraumzone vergleiche Artikel 80.
Vergleiche dazu den Kommentar zu Artikel 17 Absatz 1. 21
3Sie oder er präsidiert den Fachbeirat Stadtbild.
4In der Funktion als Präsidentin oder Präsident kann sie oder er insbesondere a im Einzelfall Fachpersonen aus weiteren Fachgebieten beiziehen, wenn dies für die umfassende Beurteilung eines Projekts notwendig erscheint, und b bei Vorliegen eines überzeugenden Projekts auf eine Beratung im Fachbeirat Stadtbild verzichten und den Fachbericht selbständig verfassen. 4. Gemeinderat
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.