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Art. 19

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 20 · Original-PDF

1Bei Bauvoranfragen und Baugesuchen in Zonen oder Gebieten gemäss Artikel 46 bis 76 gibt der Fachbeirat Stadtbild einen Fachbericht zuhanden der Baubewilligungsbehörde ab.

2Bauvoranfragen und -gesuche in Regelbaugebieten gemäss Artikel 39 und solche, die aus anerkannten qualitätssichernden Verfahren gemäss Artikel 17 hervorgegangen sind, behandelt der Fachbeirat Stadtbild nur auf Aufforderung der Bauinspektorin oder des Bauinspektors. 20

3Die Bauinspektorin oder der Bauinspektor fordert den Fachbeirat Stadtbild zum Erstellen eines Fachberichts auf, wenn a eine spezifische Beurteilung der guten Gesamtwirkung gemäss Artikel 3 bis 5 notwendig ist, b gegenüber dem im qualitätssichernden Verfahren jurierten Projekt ohne Nachjurierung wesentliche Änderungen vorgenommen werden, c das Bauvorhaben die Gestaltungsfreiheit gemäss Artikel 75 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG)9 oder gestaltungswirksame Ausnahmen beansprucht,

d ein Reklamegesuch, eine Bauvoranfrage oder ein Baugesuch zu den nicht als K-Objekt eingestuften erhaltenswerten Objekten oder zu Objekten, die im Anhang des Bauinventars aufgenommen sind, vorliegt oder e das Bauvorhaben ganz oder teilweise in der Strassenraumzone liegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.