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Art. 16 · Abwasser

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 19 · Original-PDF

1Im Baubewilligungsverfahren ist nachzuweisen, dass die ordnungsgemässe Vorbehandlung und Entsorgung der Abwässer gewährleistet sind.

2Den Baugesuchsunterlagen ist ein Kanalisations- und Versickerungsplan gemäss Schweizer Norm SN 592 000 und VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» zur Beurteilung durch das Tiefbauamt beizulegen.

3Sämtliche Änderungen an privaten und öffentlichen Abwasseranlagen bedürfen einer Gewässerschutzbewilligung.

3. Qualitätssicherung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.