Art. 17 · Qualitätssicherndes
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 19 · Original-PDF
Verfahren
1Die Stadt Thun kann in Gebieten mit erhöhten gestalterischen Anforderungen (Altstadt-, Ortsbild-, Struktur-, Landschaftsschon- und Landschaftsentwicklungsgebiete) ein qualitätssicherndes Verfahren nach anerkannten Regeln verlangen.
Die geplanten Arbeiten sind frühzeitig, spätestens jedoch mit dem Baugesuch, dem Tiefbauamt zur Bewilligung vorzulegen. Für Vorhaben in Gebieten mit Arealbonus, ZPP und UeO vergleiche Artikel 46, 60, 61 und 64. Qualitätssichernde Verfahren sind Studienaufträge, Ideen-, Projekt- und Gesamtleistungswettbewerbe sowie sogenannte Workshop- oder Gutachterverfahren unter Einbezug der Stadtarchitektin oder des Stadtarchitekten (vergleiche Art. 20). Die Verfahren orientieren sich möglichst umfassend an SIA 142 und 143, Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung des Begleit- oder Beurteilungsgremiums. Vergleiche Merkblätter zu Planungsablauf und zu qualitätssichernden Verfahren. 19
2Auch bei grösseren stadtbild- oder landschaftsprägenden Projekten strebt die Stadt Thun die Durchführung qualitätssichernder Verfahren nach anerkannten Regeln an.
Das Vorgehen gemäss Absatz 2 wird im Dialog mit den Bauwilligen konkretisiert.
3Sie kann die Gesuchstellenden bei dessen Durchführung finanziell und organisatorisch unterstützen.
4In den Fällen von Absatz 3 schliesst die Stadt Thun mit den Gesuchstellenden eine schriftliche Planungsvereinbarung ab.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.