Art. 3 · Massgebende Pläne
BZO Otelfingen · S. 6 · Original-PDF
1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5'000 massgebend. Für die Kernzonen I und II gilt der Kernzonenplan im Massstab 1:5'000 (Ergänzungsplan 1).
2Der Kernzonenplan und die Ergänzungspläne gehen dem Zonenplan vor.
3Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Gebiete gelten die Bestimmungen der Gestaltungspläne:
–GP1: Privater Gestaltungsplan Näprunnen, 17.01.2007
–GP2: Privater Gestaltungsplan Heidenwis, 06.12.2012
–GP3: Privater Gestaltungsplan Talacher, 23.02.2006
–GP4: Privater Gestaltungsplan Golfpark Zürich-Nord, 20.03.2009
–GP5: Privater Gestaltungsplan Erbist, 27.02.2019
4Die rechtsverbindlichen Pläne können im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sowie auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Kopien oder Wiedergaben der Pläne sind nicht rechtsverbindlich. II. Mehrwertausgleich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.