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Art. 3 · Massgebende Pläne

BZO Otelfingen · S. 6 · Original-PDF

1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5'000 massgebend. Für die Kernzonen I und II gilt der Kernzonenplan im Massstab 1:5'000 (Ergänzungsplan 1).

2Der Kernzonenplan und die Ergänzungspläne gehen dem Zonenplan vor.

3Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Gebiete gelten die Bestimmungen der Gestaltungspläne:

–GP1: Privater Gestaltungsplan Näprunnen, 17.01.2007

–GP2: Privater Gestaltungsplan Heidenwis, 06.12.2012

–GP3: Privater Gestaltungsplan Talacher, 23.02.2006

–GP4: Privater Gestaltungsplan Golfpark Zürich-Nord, 20.03.2009

–GP5: Privater Gestaltungsplan Erbist, 27.02.2019

4Die rechtsverbindlichen Pläne können im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sowie auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Kopien oder Wiedergaben der Pläne sind nicht rechtsverbindlich. II. Mehrwertausgleich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.