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Art. 2 · Weitere Anordnungen
BZO Otelfingen · S. 5 · Original-PDF
Die Bauordnung legt die in den einzelnen Bauzonen geltenden Bau-vorschriften fest. Es werden Anordnungen über die Gestaltung, die Nutzweise sowie Arealüberbauung getroffen. Seite | 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.