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Art. 29 · Zweck
BZO Otelfingen · S. 13 · Original-PDF
Gewerbe- und Industriezone sind in erster Linie für gewerbliche, industrielle sowie Dienstleistungsnutzungen bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.