Art. 9 · Erhaltungszone
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 11 · Original-PDF
EZ Baupolizeiliche Masse siehe Art. 2 Abs. 1
1Die Erhaltungszone EZ bezweckt die Erhaltung der wertvollen Bau-, Umgebungs- und Quartierstruktur. Es sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen.
2Ein Neu- oder Umbau eines Hauptgebäudes hat sich grundsätzlich an den Standort, die Geschosszahl, die äusseren Gebäudeabmessungen und die Dachform des bestehenden Gebäudekörpers zu halten.
3Erweiterungen der Hauptgebäude wie Dachausbauten, Anbauten, Balkone usw. sind zulässig, wenn sie sich gut in die bestehende Bau-, Umgebungs- und Quartierstruktur einordnen. 11 Gemeindebaureglement Steffisburg Als qualifizierte Verfahren gelten Ideen- und Projektwettbewerbe (SIA 142), Studienaufträge (SIA 143) sowie Workshop- und Gutachterverfahren.
4Die Erstellung von Neubauten und Ersatzbauten in der Erhaltungszone ist nur aufgrund eines qualifizierten Verfahrens gestattet. Zielsetzungen des qualifizierten Verfahrens sind:
–Erhaltung der bestehenden Bau-, Umgebungs- und Die Begleitung der Verfahren resp. die Objektbeurteilungen erfolgen durch die für die architektonische Gestaltung zuständigen Fachstellen. Quartierstruktur;
–Sicherstellung einer guten Einordnung von Neubauten in die ortsbildprägende und städtebaulich empfindliche Situation;
–Förderung einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.