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Art. 10 · Gartenbauzone

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 12 · Original-PDF

GBZ

Die Gartenbauzone ist bestimmt für eine gartenbauliche Nutzung, insbesondere für die Aufzucht und Haltung von Pflanzen. Gestattet sind die betriebsnotwendigen Bauten wie Lagerschuppen, Gewächshäuser usw. Das Betreiben eines Verkaufslokals und die Wohnnutzung sind untersagt. Baupolizeiliche Masse siehe Art. 2 Abs. 1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.