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Art. 54 · Inkrafttreten

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 32 · Original-PDF

Die baurechtliche Grundordnung, bestehend aus dem Gemeindebaureglement – einschliesslich der grafischen Darstellung der Messvorschriften im Anhang –, den Zonenplänen Nord und Süd, den Zonenplänen Naturgefahren Nord und Süd, den Zonenplänen Gewässerraum Nord und Süd und dem Schutzzonenplan, tritt am Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft. Ausnahme hierzu bildet das ehemalige Gemeindegebiet von Schwendibach, welches weiterhin über eine eigene baurechtliche Grundordnung verfügt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.