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Art. 53 · Vgl. Art. 50 BauG
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 32 · Original-PDF
. Widerhandlungen Widerhandlungen gegen die baurechtliche Grundordnung und die übrigen Gemeindebauvorschriften werden nach den Strafbestimmungen des Baugesetzes geahndet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.