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Art. 47 · Waldränder

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 28 · Original-PDF

Die im Schutzzonenplan bezeichneten Waldränder haben einen besonderen ökologischen und landschaftsästhetischen Wert. Sie sind zu erhalten. Die Gemeinde fördert mit den Eigentümern geeignete Pflege- und Unterhaltsmassnahmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.