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Art. 45 · Feuchtgebiete, Amphibienstandorte
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 28 · Original-PDF
Feuchtgebiete, Amphibienstandorte und Weiher
1Die im Schutzzonenplan bezeichneten Feuchtgebiete, Amphibienstandorte und Weiher dienen als natürliche Lebensgrundlagen für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. Sie sind geschützt.
2In einem Abstand von 6.00 m ab Gebietsrand ist das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmittel aller Art verboten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.