← BZO Steffisburg · Inhaltsverzeichnis
Art. 44 · Trockenstandorte
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 28 · Original-PDF
1Die im Schutzzonenplan bezeichneten Trockenstandorte dienen als natürliche Lebensgrundlage für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. Sie sind geschützt, zu erhalten und wo nötig aufzuwerten.
2In den Trockenstandorten ist nur jene landwirtschaftliche Nutzung gestattet, die den Schutzzweck nicht gefährdet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.