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Art. 28 · Mit Überbauungsordnungen kann die Gemeinde zusätzliche Anforderungen an

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 20 · Original-PDF

Mit Überbauungsordnungen kann die Gemeinde zusätzliche Anforderungen an die sparsame Verwendung von Energie sowie über gemeinsame Wärmeerzeugungsanlagen festlegen. Grundsätze Energieversorgung

1Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten.

2Der überkommunale Richtplan Energie ist für die Wahl des Energieträgers bei Neubauten und Heizungsersatz zu beachten.

3Alle Gebäude, die neu erstellt oder so umgebaut oder umgenutzt werden, dass die Energienutzung beeinflusst wird und zum Zeitpunkt der Baueingabe im Einzugsbereich eines Fernwärmenetzes liegen, sind an das Fernwärmenetz anzuschliessen. Als Einzugsbereich gilt, wenn mittels Hausanschlussleitung an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Die Anschlusspflicht bezieht sich auf ein bestehendes oder rechtlich und finanziell gesichertes und bis zur Inbetriebnahme des Bauvorhabens fertig gestelltes Fernwärmenetz. Unter Holzbauweise wird die Ausführung der Tragstruktur (Boden, Wand, Decke und Dach) in Holz verstanden.

4Von der Anschlusspflicht kann entbunden werden, wer beim gewichteten Energiebedarf den Grenzwert gemäss KEnV um 10 % unterschreitet oder der Neubau in Holzbauweise realisiert wird. 20 Gemeindebaureglement Steffisburg Als Energiestandards gelten

z.B. die Prinzipien der 2000- Watt-Gesellschaft nach dem SIA-Effizienzpfad Energie.

5Die Einhaltung von Energiestandards können vertraglich vereinbart werden, wobei die Minimalanforderungen der kantonalen Energiegesetzgebung einzuhalten sind. Vgl. die Verordnung Spezialfinanzierung zur Förderung Energieeffizienz vom 1. Januar 2017 der Einwohnergemeinde Steffisburg

6Die Gemeinde fördert und unterstützt die Bauwilligen bei Massnahmen, die zu einer umweltschonenden Energieversorgung und –nutzung beitragen.

7Grössere Überbauungen ab zehn Wohneinheiten sind verpflichtet, Sonnenenergie zu nutzen oder die Dachflächen zur Sonnenergienutzung einem Energielieferanten zur Verfügung zu stellen.

E/4 Parkierung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.