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Art. 98 · , Messregeln

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 12 · Original-PDF

BauV, Messregeln Abstand von öffentlichen Leitungen: 4 m gegenüber bestehenden und projektierten Leitungen

2Baulinien gehen den reglementarischen und den in Überbauungsvorschriften festgelegten Bauabständen vor.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.