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Art. 9 · Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern, Böschungen, Auffüllungen

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 11 · Original-PDF

1Terrainveränderungen die das Ortsbild und die Landschaft beeinträchtigen sind untersagt. Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass ein guter Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht. EGzZGB

2Das Erstellen von Stütz-, Futtermauern, Böschungen und Auffüllungen hinter Stützmauern richtet sich nach dem EGzZGB und den Empfehlungen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Art. 9 BauG, Art.12 BauV

2Bei 2- und mehrgeschossigen Gebäuden, An- und Nebenbauten im Sinne von Art. 23 sowie in der Gewerbezone kann die Baupolizeibehörde Flachdachbauten gestatten, sofern das Orts- und Strassenbild gewahrt bleibt.

3In Gebieten, die eine einheitliche Dachgestaltung aufweisen, kann die Baupolizeibehörde bei Neuund Umbauten von Dächern eine Angleichung der Firstrichtung und Dachform verlangen. Auf historische Baugruppen und die alten Dorfteile ist besonders Rücksicht zu nehmen.

4Auf Hauptgebäuden sind in der Regel geneigte Dächer zu erstellen. Andere Dachformen sind zugelassen, sofern sie das Ortsund Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. In Zweifelsfällen ist eine Fachinstanz beizuziehen. Andere Dachformen sind überdies in der Gewerbezone zulässig. Vorbehalten bleibt Art. 37.

5Die Dachneigung darf bei symmetrisch geneigten Dächern bei Hauptbauten maximal 35° alter Teilung aufweisen. Vorbehalten bleiben abweichende Neigungen bei bestehenden Bauten, Ersatzneubauten oder wenn es die bestehende Quartierstruktur erfordert. Innerhalb der mit 35° bestimmten maximalen Firsthöhe (oberkant Dachsparren) und innerhalb der Dachbegrenzungslinie (Halbkreis über Verbindungslinie zwischen den beidseitigen Schnittpunkten der Fassadenflucht und der Dachhaut) kann die Baupolizeibehörde auch andere Dachneigungen bewilligen, wenn eine gute Einordnung ins Ortsund Strassenbild gewährleistet ist. 15 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg Dachaufbauten, Dacheinschnitte Art. 9 BauG, 72 SBG, 7 BewD VASR Bei Warenautomaten sind auch die Anliegen der Ortspolizei abzuklären. 5. Gesundheit und Energie

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.