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Art. 69 · Baueingabe

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 37 · Original-PDF

1Für Form und Inhalt des Baugesuches, des Situationsund der Projektpläne sind die Bestimmungen des Baubewilligungsdekretes massgebend (Art. 10ff BewD). Baugesuchsformulare sind auf der Webseite www.be.ch/agr in der Rubrik „Bauen“ verfügbar.

2Bei Neubauten oder wenn im Zuge von Erneuerungen, Erweiterungen und Umbauten die Umgebung neu gestaltet wird, ist mit dem Baugesuch ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.