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Art. 45 · Dorfzone DZ
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 26 · Original-PDF
1In der Dorfzone DZ sind Wohnbauten sowie Bauten mässig störender Gewerbebetriebe zugelassen.
2In der Dorfzone DZ haben sich Neubauten, Umund Erweiterungsbauten bezüglich Dachform, Proportionen, Baumaterialien und Farbgestaltung sowie Aussenraumgestaltung der Umgebung anzupassen. Vorbehalten bleiben Art. 62 bis 64.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.