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Art. 41 · Energie
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 25 · Original-PDF
1Es gelten die Bestimmungen der kantonalen Energiegesetzgebung. Dabei sind insbesondere die Verwendung von erneuerbarer Energien wie Sonnenenergie, Holz sowie Umgebungswärme (Erde, Grundwasser, Luft) und eine möglichst geringe Umweltbelastung anzustreben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.