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Art. 30 · Gebäudelänge, Gebäudetiefe
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 20 · Original-PDF
Die Gesamtlänge der Gebäude ist auf die in Art. 52 genannten Masse beschränkt. Anbauten im Sinne von Art. 23 werden nicht angerechnet. Vorbehalten bleibt Art. 75 BauG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.