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Art. 15 · Grünflächenziffer

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 12 · Original-PDF

1Die Grünflächenziffer gibt an, welcher Teil der nicht mit Hochbauten überbauten Landfläche zu begrünen oder begrünt zu erhalten ist.

2Das zulässige Mass richtet sich nach der betreffenden Zonenbestimmung gemäss Art. 52.

3Für die Berechnung der Grünfläche werden begrünte Flachdächer und begrünte, wasserdurchlässige Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu 50 % angerechnet (z.B. Rasengittersteine, Schottergras und ähnliches). 3. Bauabstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.