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Art. 12 · Offene Bauweise
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 11 · Original-PDF
Im ganzen Gemeindegebiet gilt, mit Ausnahme der Kernzone K, nur die offene Bauweise. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gemäss Art. 52 gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.