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Art. 18 · Parkierung

BZO Oberglatt · S. 9 · Original-PDF

1Die Parkplätze sind weitmöglichst im Gebäudeinnern (Tenne, Stall) unterzubringen.

2Freistehende Fertiggaragen mit Flachdach sind untersagt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.