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Art. 18 · Parkierung
BZO Oberglatt · S. 9 · Original-PDF
1Die Parkplätze sind weitmöglichst im Gebäudeinnern (Tenne, Stall) unterzubringen.
2Freistehende Fertiggaragen mit Flachdach sind untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.