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Art. 19 · Reklame
BZO Oberglatt · S. 9 · Original-PDF
1Reklametafeln und dergleichen sind massvoll und unauffällig zu verwenden.
2Sie haben sich auf Eigenwerbung zu beschränken.
3Direktleuchtende Reklametafeln sind untersagt. Art. 20 ...17
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.