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Art. 17a · Erleichterungen für Neu- und Ersatzbauten
BZO Oberglatt · S. 9 · Original-PDF
" Bei Neu- und Ersatzbauten ist eine moderne Interpretation der Kernzonentypologie bei besonders guter Gestaltung zulässig. Die Beurteilung der besonders guten Gestaltung muss in der Regel durch ein Fachgutachten bestätigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.