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Art. 16 · Baumaterialien

BZO Oberglatt · S. 8 · Original-PDF

13 1Als Baumaterialien der Fassade sind, wo es dem Charakter der Baute entspricht, Verputz und Holz zu verwenden.

2Ursprüngliche Materialien sind bei im Kernzonenplan schwarz bezeichneten Fassaden (vgl. Art. 7) möglichst zu erhalten und zu restaurieren. Die Verwendung herkömmlicher Materialien, Verarbeitungs- und Konstruktionsarten ist die Regel.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.